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Warum Sie im Frühjahr auf Sommerreifen umsteigen sollten
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In jedem Frühjahr stellt sich für viele Autofahrer, die in der kalten Saison mit Winterreifen unterwegs waren, die Frage, ob sie überhaupt ihre Fahrzeuge wieder auf Sommerreifen umrüsten lassen sollen. Dabei steht im Vordergrund der Überlegungen oft das vermeintliche Argument, Geld sparen zu können.
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Was ist eigentlich ein Reimport?


Als "Reimport" bezeichnet m an Fahrzeuge, die zunächst ins Ausland exportiert wurden und dann wieder zurück nach Deutschland importiert werden ! (zurück = Re, importieren = import).

Dass der etwas verfälschende und umgangssprachliche Begriff "Reimport" auch Fahrzeuge ohne vorherige Exporteigenschaft umfasst, wollen wir an zwei nachfolgenden Beispielen erläutern:

Ein VW PASSAT wird in Emden (Deutschland) produziert und zum VWGeneralimporteur in den Niederlanden für den niederländischen Markt gebracht, um dort einen niederländischen Kunden zu finden. Wenn nun ein deutscher Kunde diesen Wagen kauft und wieder nach Deutschland bringt, erhält dieser Wagen umgangssprachlich die korrekte Bezeichnung "Reimport", da es sich ursprünglich um ein deutsches Fahrzeug handelt, was zurück (RE-) importiert wurde.

Im Beispiel zwei wird ein ALFA ROMEO in Turin (Italien) produziert und steht bei einem italienischen ALFA-Händler zum Verkauf bereit. Auch bei diesem Fahrzeug wird beim Kauf durch einen deutschen Kunden mit anschließender Zulassung in Deutschland umgangssprachlich der Begriff "Reimport" verwendet, obwohl es zuvor nicht in ein anderes Land exportiert wurde, sondern direkt vom Heimatland geliefert wurde.

Wieviel lässt sich beim Reimport sparen ?

Je nach Hersteller und Modell können Sie beim Kauf eines Import-Neuwagens ausstattungsbereinigt durchaus bis zu 32 % gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers in Deutschland sparen !

Warum sind viele Reimporte so günstig ?

1.) Unterschiedliche Preisgestaltung der Hersteller in den verschiedenen europäischen Ländern
Warum aber erstellen die Hersteller unterschiedliche Preislisten?
A ) Länderspezifische Verbrauchs- und Zusatzsteuern sowie höhere Mehrwertsteuersätze! Beispiel : Niederlande In den Niederlanden muss jeder Kunde beim Kauf eines Neufahrzeuges bis zu 35% Luxussteuer (BPM) zusätzlich zur Mehrwertsteuer (19 %) zahlen ! Würden dort die selben Netto-Preise (also vor BPM und Mwst.) wie in Deutschland herrschen, würden die Fahrzeuge unbezahlbar sein. Damit in diesen Ländern ein Neuwagenvertrieb überhaupt stattfindet, müssen die Anbieter dort ein marktgerechtes Preisgefüge zustande bringen. Dies sieht dann so aus, dass zumindest die Nettopreise, also ohne jegliche Abgaben, deutlich niedriger festgelegt werden. Verlässt der noch nicht zugelassene Neuwagen dieses Land wieder (Export), so fallen alle diese nationalen Abgaben nicht an, sodass nur der Nettopreis übrig bleibt. Für die Zulassung in Deutschland wird lediglich die vergleichsweise niedrige deutsche Mwst. von 16 % erhoben.
Mehrwert- und Zulassungssteuern in den EU-Ländern
Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze in den einzelnen Ländern der EU und darüber hinaus die Steuern,die bei der Zulassung dort anfallen. Die Mehrwertsteuer und die Zulassungssteuer wird beim Export nicht im Kaufland bezahlt.
Land MwSt. Zulassungssteuer
Belgien 21 % Zulassungssteuer nach Hubraum
Dänemark 25 % Zulassungssteuer 105 % bzw.180 %
Finnland 22 % 100 % Zulassungssteuer
Frankreich 19,6 % mäßige Zulassungssteuer
Griechenland 18 % hohe Verbrauchssteuer nach Hubraum
Großbritannien 17,5 %
Irland 21 % Zulassungssteuer zw. 22,5 und 30 %
Italien 20 % Zulassungssteuer
Luxemburg 15 %
Niederlande 19 % 45,2 % Verbrauchssteuer (BPM)
Österreich 20 % Zulassungssteuer NOVA nach Durchschnittsverbrauch
Portugal 19 % hohe Zulassungssteuer nach Hubraum
Schweden 25 %
Spanien 16 % 7 % Zulassungssteuer bis 1600 ccm 12 % über 1600 ccm

B ) Unterschiedliches Lohnniveau in Europa! Beispiel: Portugal, Tschechien, Slowakei, Ungarn
Das Lohnniveau sowie die Kaufkraft der Kunden sind in fast allen Ländern unterschiedlich hoch. Demnach wird ein potenzieller Käufer, welcher ca. nur ¼ des deutschen Durchschnittslohnes verdient, auch viel weniger zum Kauf eines neuen Fahrzeuges investieren können. Ganz extrem wären die Bedingungen z. B. in Osteuropa, wo ein Durchschnittslohn von umgerechnet 150,- bis 200,- ? erreicht wird. Dort ist ein Fahrzeugkauf eine Investition für's ganze Leben (wie ehemals DDR). Da die Automobilhersteller aber Ihre Produkte regelm äßiger verkaufen wollen, senken Sie die Nettopreise dort erheblich. C ) Unterschiedliche Verbraucherwünsche, nationale Konkurrenz und Vermarktungsstrategien! Beispiel: Italien, Frankreich, Deutschland Die Hersteller nutzen das allgemeine Nationalitätsbewusstsein der Kunden aus und verkaufen ihre Produkte mit der Begründung, dass Kunden den einheimischen Markt bevorzugen, in den jeweiligen Herstellerl ändern meist teurer. Nun möchte aber ein deutscher Hersteller sein Produkt z. B. in Frankreich oder in Italien verkaufen, würde aber aufgrund der zuvor genannten Gründen dort bei einer Preisgleichheit kaum Kunden finden. Also werden entweder die Netto-Preise gesenkt oder die Ausstattungsmerkmale erhöht, manchmal auch beides zusammen.

2.) Großkundenrabatte
Aufgrund der sehr hohen Stückzahlen an Fahrzeugen erhalten wir bei unseren Lieferanten natürlich auch wesentlich höhere Rabatte, als ein Kunde, der einmalig ein neues Fahrzeug kaufen würde. Damit alleine ist es schon für Sie preislich und zeitlich lohnenswerter, Ihren Neuwagen über uns zu erwerben, als durch einen Eigenimport.

3.) Organisation und Kosteneinsparung
Wir arbeiten sehr kostenoptimiert, d. h. * anteilige Transportkosten durch regelmäßige LKW-Auslastung werden auf ein Minimum reduziert. * Sämtliche Formalit äten wie Kfz-Brieferstellung, Abf ührung der Mehrwertsteuer, eventuelle TÜVGutachten (Bsp.: Anhängerkupplung) werden automatisch erledigt. * Sehr niedrige Verwaltungskosten, d. h. durch Ihren niedrigen Kaufpreis bei uns brauchen Sie somit mögliche Glaspaläste anderer Anbieter indirekt nicht mitzufinanzieren.

Sind generell alle Fahrzeuge als Reimporte immer so günstig ?

Ein klares Nein! Hier sollte man zum Verständnis eine grobe Einteilung in Volumenfahrzeuge und Luxusfahrzeuge vornehmen.

Bei den Volumenfahrzeugen herrscht viel Konkurrenz, denn diese Käuferschicht sorgt für den prozentual höchsten Anteil an verkauften Fahrzeuge und stellt somit die wichtigste Einnahmequelle jeden Herstellers dar. In diesem Segment wird international hart gekämpft, daher sind die Gewinnspannen etwas enger kalkuliert. Damit ergeben sich hier auch die höchsten Rabatte bei Reimporten.

Bei den Luxusfahrzeugen dagegen werden die Gewinnmargen wesentlich großzügiger kalkuliert und es gibt hier weniger Druck, Fahrzeug im Ausland auch billiger verkaufen zu müssen. Denn schließlich hat auch ein ausländischer Käufer das nötige Geld, sich diesen Luxusartikel zu leisten. Also sind hier keine Preiszugeständnisse erforderlich. Damit sind teuere Luxusfahrzeuge viel seltener als Reimport anzutreffen.

Gibt es Ausstattungsunterschiede ?

Wenn Sie den Kauf eines Neufahrzeugs als Reimport beabsichtigen, sollten Sie beim Preisvergleich eventuelle Unterschiede in der Grundausstattung beachten. Die Typenbezeichnung bedeutet nicht unbedingt, dass alle Ausstattungsdetails gleich sind. Kann eine konkrete Begutachtung des gesuchten Fahrzeugs nicht vorgenommen werden, so sind ausführliche und detaillierte Prospekte und Preislisten der Importeure mit denen deutscher Vertragshändler zu vergleichen.

Vereinzelt werden auch länderspezifische Ausstattungspakete, die es so bei uns nicht gibt, angeboten, die von Inhalt und Preis durchaus attraktiv sein können. Ab und zu stößt man aber auch auf "unbekannte" Motorversionen, die durch nationale Zwänge bedingt sind, z. B. durch hohe Luxussteuern ab einem bestimmten Motor- Hubraum.

Welche Nachteile habe ich beim Reimport ?

Hier kursieren wohl die tollsten Märchengeschichten. Wir wollen Ihnen hier einen Auszug von den häufigsten Argumenten vortragen, mit denen Ihnen vom Reimport abgeraten werden soll.
In Reimporten sind andere Teile verbaut
Keine Garantie und schlechter Kundendienst durch Markenhändler
Kundendienst doppelt so teuer
minderwertigeres Auto aufgrund Qualitätsunterschiede

Dies alles ist nur Panikmache. Sollten Sie den Eindruck bekommen, dass Ihnen nur "Bären" aufgebunden werden sollen, so überprüfen Sie das einfach. Bitten Sie die entsprechende Person, ihre mündlich vorgetragenen Angaben schriftlich mit Unterschrift auf einem Firmenbriefbogen zu bestätigen. Vermutlich werden Sie ein solches Schreiben nie in den Händen halten. Viel eher begibt sich nun diejenige Person in Erklärungsnot und wird künftig sicherlich ihre Glaubwürdigkeit und somit potentielle Kundschaft verlieren.
Generell unterliegt das "Basis"-Auto Europa-einheitlichen Normen. Befürchtungen, eine völlig andere oder gar "minderwertigere" Technik zu bekommen, sind nicht angebracht. Schließlich werden die gleichen Fahrzeuge vom gleichen Arbeiter im gleichen Werk produzier

Wie steht es mit der Werkgarantie ?

Die Neuwagengarantie beträgt in der EU seit 01.01.2002 mindestens 2 Jahre.

Besonders wichtig ist, dass Ihnen die Garantieunterlagen mit der Unterschrift und dem Stempel des ausländischen Vertragshändlers (jeweils mit dortigem Auslieferungs-Datum) übergeben wird. Dies kann in bestimmten Fällen auch nach bereits erfolgter Auslieferung erfolgen, da die Hersteller zunächst eine Bestätigung in Form einer Kopie vom Kfz-Schein benötigen um zu überprüfen, ob das Fahrzeug auch tatsächlich auf den Bestellernamen angemeldet wurde.

Wichtig ist, dass bereits zu dem Zeitpunkt, an dem der Wagen von dem ausländischen Vertragshändler erstmals zugelassen oder an den Importeur übergeben wird, die Garantie beginnt - also nicht erst mit der Übergabe an den Käufer in Deutschland! Daher wird beim Reimport unterschieden zwischen Neuwagen ohne vorherige Zulassung im Ausland sowie von Fahrzeugen mit Tageszulassung. Diese Eigenschaft kann Ihnen Ihr Vermittler schon im Vorfeld einer Bestellung angeben

Alle Vertragswerkstätten sind zu Garantieleistungen verpflichtet, wenn der Kunde im Besitz einer Garantieurkunde und eines Serviceheftes mit den oben erwähnten Vermerken des ausländischen Vertragshändlers ist. Die Garantiedauer ist bei den einzelnen Herstellern und für einzelne Baugruppen unterschiedlich, beträgt aber mindestens ein Jahr.

Was gibt es bzgl. der Steuereinstufung zu beachten?

Wenn laut ausländischen Fahrzeugpapieren die Abgasstandards Ihres neuen Fahrzeugs in bestimmter Weise (z.B. Euro 3) eingestuft sind, kann es sein, dass es trotzdem bessere Werte (z.B. Euro 4) erfüllt und damit in Deutschland steuerbegünstigt wäre. Um die Steuerermäßigung zu bekommen, bräuchten Sie aber eine Bescheinigung des Herstellers über das tatsächliche Abgasverhalten Ihres Fahrzeuges. Die Kfz-Zulassungsstelle könnte dann die Umschlüsselung in die Fahrzeugpapiere eintragen und das Finanzamt benachrichtigen.

Erfahrungsgemäß lehnen es viele Hersteller ab, reimportierten Fahrzeugen die bessere Einstufung zu bestätigen. Auf die Steuervergünstigung muss deshalb in manchen F ällen verzichtet werden.

Was für eine Vertragsart wird abgeschlossen?

Bei der Auswahl des Händlers ist darauf zu achten, dass dieser als Vermittler oder Verkäufer im eigenen Namen auftritt. Nach EU-Recht darf ein deutscher Händler den Verkauf eines reimportierten Neufahrzeugs nur vermitteln. Dies hat zur Folge, dass der Kaufvertrag mit dem ausländischen Vertragshändler abgeschlossen wird, an den der Hersteller geliefert hatte. Es kommt dann das ausländische Recht zur Anwendung.

Die Herstellergarantie richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, und kennt häufig nicht die nach deutschem Kaufrecht mögliche Rückgabe des Wagens nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen oder einer H äufung von Mängeln.

Was ist eine Sachmängelhaftung?

Seit der Umsetzung der Verbrauchsgüterrichtlinie zum 1. Januar 2002 gelten in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU einheitliche Sachmängelhaftungsregelungen beim Fahrzeugkauf. Inwieweit jedoch alle Mitgliedstaaten die Verbrauchsgüterrichtlinie umgesetzt haben, ist noch nicht absehbar.

Die Umsetzung der Verbrauchsgüterrichtlinie in den einzelnen EU -Mitgliedstaaten dient einer weitreichenden Harmonisierung der Sachmängelhaftungsrechte. Die Bestimmungen der Verbrauchsgüterrichtlinie stellen daher lediglich Mindestschutzvorschriften zugunsten des Verbrauchers dar, sodass die einzelnen Mitgliedstaaten durchaus noch Regelungen mit einem stärkeren Verbraucherschutzgehalt treffen können.

Zu beachten ist, dass Sachmängelhaftungsansprüche stets im Ausland geltend zu machen sind; der Aufwand, "zu seinem Recht zu kommen ist also in der Regel größer, als wenn dies in Deutschland geschehen würde. Schwierigkeiten mit der fremden Sprache, einem anderen Rechtssystem und der meist weiten Entfernung zum Vertragspartner sind zu überwinden.

Davon zu unterscheiden sind Ansprüche aus der Herstellergarantie . Diese gehen bei Mängeln nur auf kostenlose Nachbesserung und können, wenn das Fahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gekauft wurde, bei jedem Vertragshändler oder jeder Vertragswerkstatt eines Herstellers geltend gemacht werden.

Beim Kauf eines Fahrzeugs außerhalb der Europäischen Union müssen auch die Garantieansprüche vor Ort geltend gemacht werden.

Die vertraglichen Sachmängelhaftungsansprüche werden also dann bedeutsam, wenn die Herstellergarantie nicht (mehr) hilft, z. B. wenn der Mangel nicht zu beseitigen ist und sich die Frage stellt, ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist rückgängig und damit das Fahrzeug dem Verk äufer zurückgegeben werden kann. zurück zur Übersicht weiter

Wie wird mein Neufahrzeug bezahlt ?

BEI BARZAHLUNG Die Bezahlung erfolgt natürlich erst bei Übergabe entweder bar oder per bankbestätigtem LZB-Scheck. Eine vorherige Zusendung einer Kopie des LZB-Schecks per Fax oder per E-Mail wäre erwünschenswert. Andere Scheckformen werden unsererseits nicht akzeptiert. Anschließend montieren wir Ihnen gleich die bereitstehenden endgültigen Kennzeichen und Sie können sofort mit Ihrem "Neuen" fahren. *) Abweichende Regelung f ür Exportkunden!


Was gibt es sonst noch zu beachten ?

Vielleicht fällt Ihnen ja noch etwas ein, was hier stehen sollte? Gerne freuen wir uns über Ihre Hinweise. Vielen Dank Ihr Fuchs & Volz- Team

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 18.05.2012  •   © Fuchs & Volz GmbH - 77855 Achern   •    © HBS   •   erstellt mit FIRMATIC-Editor